Ein Vorgang, passende Unterlagen.
Mandant, Steuerart und Zeitraum werden zusammengeführt. Fehlende oder unklare Zuordnungen gehen zur Klärung an Ihr Team.
FÜR STEUERKANZLEIEN · BESCHEIDE & FOLGEARBEIT
Mit klarer Vorarbeit.
Bescheid und Berechnung zusammenführen. Abweichungen mit Fundstellen zeigen. Prüfvermerk und Anschreiben vorbereiten. Damit Ihr Team bei der fachlichen Beurteilung ansetzt.
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Mit Leon Ostermann · Kostenlos & unverbindlich
BEISPIEL · VORBEREITET FÜR IHR TEAM
Ein Vorgang.
Ein nachvollziehbarer Stand.
DER ENGPASS IM ALLTAG
Nach dem Bescheideingang werden Dokumente zugeordnet, Erläuterungen gelesen, Hinweise festgehalten und Mandanten informiert. Gerade diese Übergänge lassen sich zu einem klaren Ablauf verbinden.
Bescheid, Erklärungswerte und Kanzleinotizen liegen in unterschiedlichen Ansichten oder Ablagen.
Eine erkannte Abweichung muss mit Quelle und Bearbeitungsstand im Prüfvermerk landen.
Das Mandantenanschreiben wird aus einer Vorlage neu aufgebaut, obwohl der Vorgang bereits zugeordnet ist.
SO GREIFEN DIE SCHRITTE INEINANDER
Wir richten den Ablauf für vereinbarte Bescheidarten und die tatsächlichen Datenwege Ihrer Kanzlei ein.
Mandant, Steuerart und Zeitraum werden zusammengeführt. Fehlende oder unklare Zuordnungen gehen zur Klärung an Ihr Team.
Vorhandene Abgleiche und freigegebene Prüfregeln werden genutzt. Werte, Erläuterungen und markierte Fundstellen bleiben nebeneinander sichtbar.
Prüfvermerk und Anschreiben entstehen nach Ihren Vorlagen. Offene Fragen und ungeprüfte Hinweise sind gekennzeichnet.
Sie beurteilen den Bescheid, klären die Hinweise und geben die weitere Korrespondenz frei. Der Bearbeitungsstand wird festgehalten.
ILLUSTRATIVES BEISPIEL · KEINE KUNDENDATEN
Ein Bescheid weicht in einer Position von der Berechnung ab. Statt nur eine Differenz anzuzeigen, führt der vorbereitete Vorgang die nächsten Arbeitsschritte zusammen.
Gezeigter Zielablauf. Prüfumfang, Dokumentqualität und Datenzugang werden im Projekt festgelegt.
Vorgang · vorbereitete Arbeitsgrundlage
Die fachliche Entscheidung bleibt bei Ihnen.Ihre Kanzlei entscheidet, ob die Abweichung zutrifft und welche Reaktion erforderlich ist.

DAS ERGEBNIS DES ABLAUFS
Originaldokumente, zugeordnete Berechnung und Bearbeitungsstand bleiben verbunden.
Ihr Team sieht, worauf ein Hinweis beruht und was noch offen ist.
Entwürfe folgen Ihrem Ton und Ihren Vorlagen. Fachliche Aussagen werden vor dem Versand geprüft.
VORHANDENES SINNVOLL VERBINDEN
Elektronische Bescheiddaten können in DATEV bereits mit Erklärungswerten abgeglichen werden. Wir prüfen zuerst, was Ihre Kanzlei nutzt. Die individuelle Umsetzung verbindet die noch offenen Schritte rund um Zuordnung, Dokumentation und Folgearbeit.
Ob der passende Weg über vorhandene Funktionen, einen Export oder eine verfügbare Schnittstelle führt, klären wir vorab. Eine produktübergreifende Direktanbindung wird nicht vorausgesetzt.
Welche Arten und Zeiträume gehören zum Start? Welche Sonderfälle sollen zunächst bei Ihrem Team bleiben?
Wir prüfen Musterdateien, vorhandene elektronische Abgleiche und den vereinbarten Zugriff auf die relevanten Ablagen.
Prüfschritte, Empfänger, Zuständigkeiten und Freigaben werden mit Ihrer Kanzlei festgelegt.
VOR DEM ERSTEN GESPRÄCH
Was die Automatisierung vorbereitet, was sie voraussetzt und wo Ihr Team verantwortlich bleibt.
Nein. Sie bereitet Daten, Hinweise und Entwürfe vor. Ihre Kanzlei beurteilt die steuerliche Bedeutung, prüft den Vorgang und entscheidet über Freigabe oder weitere Schritte. Auch ein unauffälliger Wertevergleich ersetzt diese Beurteilung nicht.
Dann setzen wir dort an, wo noch manuelle Folgearbeit entsteht: Dokumente zuordnen, Hinweise in Ihren Prüfvermerk übernehmen, Anschreiben vorbereiten oder den Bearbeitungsstand übergeben. Wenn Ihre vorhandenen Funktionen den Ablauf bereits sinnvoll abdecken, ist keine zusätzliche Lösung nötig.
Das legen wir anhand Ihrer typischen Bescheidarten und verfügbarer Daten fest. Für den Start begrenzen wir den Umfang, etwa auf einen wiederkehrenden Einkommensteuerprozess. Weitere Arten kommen erst nach eigenen Testfällen hinzu.
Der Vorgang erhält einen Klärhinweis. Unklare Werte oder Zuordnungen werden nicht stillschweigend als geprüft übernommen. Wir vereinbaren, wann Ihr Team eingreifen muss und welche Unterlagen nachgefordert werden.
Die dargestellte Lösung erstellt Entwürfe zur Freigabe. Ein Einspruchsentwurf gehört nur bei gesondert vereinbartem Umfang und fachlich bestätigtem Anlass dazu. Inhalt, Empfänger und Versand bleiben in Ihrem festgelegten Freigabeprozess.
Ihr bestehender Fristenprozess bleibt maßgeblich. Eine technische Verarbeitung oder ein Fristvorschlag ersetzt weder die Prüfung der Bekanntgabe noch die fachliche Fristenkontrolle. Zuständigkeiten und Übergaben stimmen wir vor dem Start ab.
EIN ABLAUF IST EIN GUTER ANFANG
Wir schauen auf Ihren heutigen Ablauf und prüfen, welche Schritte sinnvoll vorbereitet werden können. Kostenlos und unverbindlich. Nach Ihrer Anfrage rufen wir Sie zurück.
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