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Die Inventurbeobachtung wird vor Ort durchgeführt, viele Schwierigkeiten entstehen jedoch vorher: eine überholte Standortliste, unklare Zählzeiten oder fehlende Angaben zu gesperrten Beständen. Nach dem Termin liegen Notizen, Fotos und Zählnachweise an verschiedenen Stellen. Eine digitale Vorbereitung kann diese Informationen verbinden. Sie organisiert den Einsatz und die Dokumentation; sie ersetzt weder die Beobachtung noch die fachliche Entscheidung über Art und Umfang der Prüfungshandlungen.
Inventur und Prüfung haben unterschiedliche Verantwortliche
Die Aufstellung des Inventars gehört grundsätzlich zum Verantwortungsbereich des Unternehmens; § 240 HGB enthält hierzu die gesetzlichen Vorgaben. Das Prüfungsteam plant seine eigenen Handlungen und beurteilt die erhaltenen Nachweise. Diese Trennung sollte auch im digitalen Ablauf sichtbar sein: Ein vom Unternehmen hochgeladener Zählplan ist keine Freigabe durch den Abschlussprüfer.
Erfassen Sie deshalb, wer ein Dokument erstellt hat, für welchen Standort es gilt und welchen Stand es hat. Das Team entscheidet, welche Informationen für den jeweiligen Einsatz nötig sind. Das Auskunftsrecht nach § 320 HGB unterstützt die Beschaffung erforderlicher Aufklärungen und Nachweise, legt aber keinen universellen Softwareablauf fest.
Eine vorbereitete Mappe pro Standort
Für einen ersten Anwendungsfall eignet sich eine Standortübersicht mit Datum, Ansprechpartnern, Zugangsvoraussetzungen und den angeforderten Unterlagen. Zählanweisung, Bestandsliste und Lageplan erhalten jeweils eine feste Referenz. Fehlende oder überholte Dokumente erscheinen in einer Aufgabenliste; der Termin wird dadurch nicht automatisch als fachlich ausreichend vorbereitet bewertet.
- Welcher Bestand und welcher Zeitraum sind Gegenstand der Unterlagen?
- Welche Bewegungen sind während der Zählung vorgesehen?
- Wo werden Fremdbestände, beschädigte Ware oder Sonderlager ausgewiesen?
- Welche Person klärt organisatorische Fragen am Standort?
- Wie werden nachträgliche Änderungen an den Listen erkennbar?
Eine KI kann lange Zählanweisungen nach solchen Angaben durchsuchen und Fundstellen zur Sichtung markieren. Fehlende Aussagen müssen als offen stehen bleiben. Wenn ein Dokument nur „übliche Vorgehensweise“ nennt, darf das System daraus keine konkreten Kontrollschritte erfinden.
Beispiel: ein Lager wird kurzfristig ergänzt
Ein Produktionsunternehmen meldet einige Tage vor dem vereinbarten Termin einen zusätzlichen Außenlagerbestand. Im beispielhaften Workflow führt diese Änderung zu einem sichtbaren Versionsunterschied in der Standortliste. Die Prüfungsleitung erhält eine Aufgabe, den Sachverhalt einzuordnen und die Planung gegebenenfalls anzupassen.
Die Software kann vorhandene Ansprechpartner, Unterlagen und Termine zuordnen. Sie entscheidet aber nicht, ob ein zusätzlicher Besuch, eine andere Handlung oder eine geänderte Auswahl erforderlich ist. Der Nutzen liegt darin, dass die neue Information rechtzeitig ankommt und nicht in einem E-Mail-Anhang übersehen wird. Die dokumentierte Entscheidung bleibt später mit der Änderung verknüpft.
Beobachtungen erfassen, ohne das Ergebnis vorzugeben
Vor Ort helfen kurze, auftragsbezogene Erfassungsmasken. Eine Beobachtung sollte Ort, Zeitpunkt, Bezug zur Liste und die konkrete Feststellung enthalten. Freitext bleibt möglich, damit Besonderheiten nicht in unpassende Auswahlfelder gezwängt werden. Für Fotos sind der zulässige Zweck, die Freigabe und die Vermeidung unnötiger personenbezogener Inhalte vorab zu klären.
Ein mobiler Ablauf braucht außerdem einen Ausfallweg. Schlechter Empfang darf keine Beobachtung verschwinden lassen. Lokal zwischengespeicherte Eingaben müssen nach der Übertragung eindeutig erkennbar sein. Wenn Papiernotizen verwendet werden, sollte deren Übernahme als solche dokumentiert bleiben. Die Software darf den Erfassungszeitpunkt nicht mit dem tatsächlichen Beobachtungszeitpunkt verwechseln.
Nach dem Termin die offenen Punkte verbinden
Eine vorbereitete Nachbereitung führt Beobachtungen, ausgewählte Positionen und ergänzende Unterlagen zusammen. Bei einem Unterschied zwischen Zählliste und späterem Datenstand kann sie betroffene Positionen anzeigen. Die fachliche Erklärung und Bewertung werden vom Prüfungsteam ergänzt. Auch unauffällige Positionen bleiben auf ihren jeweiligen Listenstand zurückführbar.
Die Berufspflichten nach § 43 WPO gelten weiterhin. Ein vollständig ausgefülltes digitales Formular beweist nicht, dass die Handlung ausreichend war. Deshalb sollte das Review den tatsächlichen Ablauf nachvollziehen können, einschließlich offener Fragen, ergänzender Arbeiten und begründeter Entscheidungen.
Für eine spätere Nachvollziehbarkeit ist auch die Art der Auswahl festzuhalten. Von der Liste aus untersuchte Positionen und vor Ort aufgegriffene Bestände können unterschiedliche Fragen betreffen. Die Erfassungsmaske sollte die tatsächlich vorgenommenen Handlungen beschreiben lassen, statt sie allein aus einer Nummer abzuleiten. Welche Auswahl angemessen ist und welche Nachweise daraus folgen, bestimmt das Prüfungsteam anhand seiner Planung und der Verhältnisse am Standort.
Mit einem Standort einen belastbaren Ablauf entwickeln
Wählen Sie einen bekannten Standort und spielen Sie Vorbereitung und Nachbereitung mit geeigneten Testunterlagen durch. Ergänzen Sie absichtlich eine veraltete Liste, einen neuen Lagerort und eine unvollständige Beobachtung. Prüfen Sie, ob die zuständige Person die Änderungen erkennt und ob die Unterlagen später ohne langes Suchen zusammenpassen.
Messen Sie vor allem den Aufwand für Nachfragen, Zusammenstellen und Review. Der Erfolg ist kein kürzerer Pflichttermin um jeden Preis, sondern eine bessere Organisation rund um die fachliche Arbeit. Unsere Automatisierung für Wirtschaftsprüfer setzt an genau solchen abgegrenzten Übergaben an.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 240 HGB – Inventar ↗
- § 320 HGB – Vorlagepflicht und Auskunftsrecht ↗
- § 43 WPO – Allgemeine Berufspflichten ↗
Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag erläutert technische Möglichkeiten und Prozessgestaltung. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls. Beispielabläufe sind illustrativ; konkrete Funktionen hängen von Daten, Berechtigungen und eingesetzter Software ab.

Leon Ostermann