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Vor einem Antrag auf verbindliche Auskunft steckt viel Arbeit in der Sachverhaltsaufnahme: Beteiligte, geplante Schritte, Vertragsfassungen und steuerliche Fragestellungen müssen zusammenpassen. KI kann bei dieser Vorbereitung unterstützen. Sie kann jedoch keine verbindliche Auskunft erteilen und auch nicht garantieren, dass die Finanzbehörde eine bestimmte Beurteilung bestätigt. Ein sinnvolles Ergebnis ist ein prüfbares Dossier für den verantwortlichen Berufsträger.
Was verbindlich ist – und wer darüber entscheidet
§ 89 Absatz 2 AO betrifft genau bestimmte, noch nicht verwirklichte Sachverhalte bei besonderem Interesse aufgrund erheblicher steuerlicher Auswirkungen. Zuständig ist die nach den gesetzlichen Regeln bestimmte Finanzbehörde. Eine Antwort eines Sprachmodells, ein Recherchevermerk und selbst ein sorgfältiger Antragsentwurf haben diese Bindungswirkung nicht.
Auch nach der Erteilung kommt es auf den tatsächlichen Sachverhalt an. § 2 StAuskV regelt unter anderem den Zusammenhang zwischen der Auskunft und dem später verwirklichten Vorhaben. Für die Vorbereitung bedeutet das: Annahmen, Varianten und offene Entscheidungen müssen erkennbar bleiben. Ein Modell darf aus einer geplanten Alternative keine feststehende Tatsache machen.
Die bessere Aufgabe für KI: ein geordnetes Dossier
Statt „Schreibe einen fertigen Antrag“ ist ein enger Auftrag zweckmäßiger. Zunächst werden ausschließlich freigegebene Unterlagen geordnet. Dazu können Projektbeschreibungen, Vertragsentwürfe, Beteiligungsübersichten und bereits abgestimmte Gesprächsnotizen gehören. Jede Zusammenfassung erhält einen Verweis auf das zugrunde liegende Dokument und dessen Stand.
- Beteiligte: Wer soll handeln, welche Rollen und Beziehungen sind dokumentiert?
- Zeitlicher Ablauf: Welche Schritte sind geplant, welche Entscheidungen noch offen?
- Beleglage: Welche Aussage ist durch welche Unterlage gestützt?
- Widersprüche: Wo unterscheiden sich Vertragsentwurf, Gesprächsnotiz und Projektplan?
- Klärbedarf: Welche Tatsachen muss die Kanzlei mit dem Mandanten bestätigen?
Die Ausgabe sollte gesicherte Tatsachen, Planungen und Annahmen sichtbar trennen. Das reduziert die Gefahr, dass eine sprachlich glatte Darstellung Lücken verdeckt. Als Arbeitsformat reicht häufig eine übersichtliche Sachverhaltsmatrix mit Quellen, Versionen und Zuständigkeiten. Ihr Aufbau wird anhand des konkreten Vorhabens festgelegt.
Beispiel: zwei Vertragsfassungen mit einem entscheidenden Unterschied
Illustratives Beispiel: Für eine geplante Transaktion liegen zwei Vertragsentwürfe vor. In einer Fassung übernimmt eine andere Gesellschaft eine Verpflichtung als in der späteren Fassung. Die KI soll die Änderung markieren, beide Fundstellen zeigen und eine Rückfrage vorbereiten. Sie soll nicht selbst auswählen, welche Variante steuerlich günstiger erscheint oder als Sachverhalt des Antrags gelten soll.
Nach fachlicher und tatsächlicher Klärung wird genau eine freigegebene Darstellung zum führenden Stand. Überholte Fassungen bleiben als Historie nachvollziehbar, werden aber nicht stillschweigend in neue Zusammenfassungen eingemischt. Das ist gerade bei mehrfach überarbeiteten Vorhaben ein wichtiger Teil der Vorarbeit.
Vom Dossier zum Antrag führt eine fachliche Prüfung
Das BZSt verweist auf die Antragsanforderungen der StAuskV und beschreibt seinen Zuständigkeitsbereich. Ein technischer Ablauf ersetzt diese Prüfung nicht. Die Kanzlei prüft insbesondere Zuständigkeit, Verfahrensvoraussetzungen, den hinreichend bestimmten Sachverhalt sowie die konkreten Rechtsfragen und die rechtliche Begründung. Die fachlich erforderlichen Erklärungen und Angaben müssen vollständig und zutreffend vorliegen.
Rechercheergebnisse werden dabei nicht allein wegen einer angeblichen Fundstelle übernommen. Jede herangezogene Norm, Entscheidung oder Verwaltungsauffassung ist am Original auf Inhalt, Fassung und sachliche Relevanz zu prüfen. Ein Modell kann auch überzeugend klingende Belege erfinden. Die technische Unterstützung sollte deshalb Zugriff auf zugelassene Quellen und einen nachvollziehbaren Prüfstatus vorsehen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Verwirklichungsstand. Eine geplante Handlung und eine bereits umgesetzte Handlung sind im Verfahren nicht austauschbar. Der Ablauf sollte Änderungen deshalb zur erneuten fachlichen Beurteilung vorlegen. Er darf niemals das Datum einer Umsetzung umdeuten oder eine bereits ausgeführte Handlung als bloße Planung darstellen.
Gebühren und Aufwand nicht mit KI versprechen
Für die Bearbeitung sieht § 89 Absätze 3 bis 7 AO Gebührenregelungen einschließlich Ausnahmen vor. Ob und in welcher Höhe Gebühren entstehen, ist anhand des Falls und der aktuellen Vorschriften zu prüfen. Eine pauschale Aussage wie „mit KI kostenlos zur verbindlichen Auskunft“ wäre deshalb unzutreffend. Ebenso wenig lässt sich eine positive behördliche Entscheidung zusagen.
Für einen ersten technischen Test genügt ein anonymisierter Übungssachverhalt mit mehreren Dokumentständen. Prüfen Sie, ob die Zusammenfassung jede Aussage belegt, Widersprüche erhalten bleiben und offene Fragen präzise formuliert sind. Der Erfolg zeigt sich in einer leichter prüfbaren Grundlage. Unsere Automatisierungen für Steuerkanzleien können solche Vorarbeiten unterstützen; rechtliche Würdigung, Antrag und Kommunikation mit der Behörde bleiben in der Verantwortung der Kanzlei.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 89 AO – Beratung und verbindliche Auskunft ↗
- § 2 StAuskV – Bindung einer verbindlichen Auskunft ↗
- BZSt: Verbindliche Auskunft nach § 89 AO beantragen ↗
Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag erläutert technische Möglichkeiten und Prozessgestaltung. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beurteilung des Einzelfalls. Beispielabläufe sind illustrativ; konkrete Funktionen hängen von Daten, Berechtigungen und eingesetzter Software ab.

Leon Ostermann