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UMSATZSTEUER

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung: zwölfmal im Jahr dieselbe Welle

Kein Prozess in der Kanzlei wiederholt sich so oft und so gleichförmig. Genau deshalb ist er der beste Kandidat für Automatisierung.

29. Juli 20264 Min. LesezeitLeon Ostermann

Die Voranmeldung selbst ist schnell erstellt – wenn die Buchhaltung steht. Und genau da liegt das Problem: Sie steht meistens nicht, weil Belege fehlen. Der Monatsablauf ist deshalb in fast jeder Kanzlei derselbe: In der ersten Woche wird gebucht, was da ist. In der zweiten fällt auf, was fehlt. Dann beginnt das Einsammeln, unter Termindruck, weil der Abgabetermin nicht verhandelbar ist.

Bei 150 Mandanten mit monatlicher Voranmeldung sind das zwölf identische Wellen im Jahr. Jede Welle produziert dieselben Handgriffe: prüfen, was fehlt, anfordern, erinnern, zuordnen, buchen, abgeben. Der fachliche Anteil daran ist klein. Der koordinierende Anteil ist groß – und er wiederholt sich exakt.

Was sich automatisieren lässt

  • Belegabgleich: Das System erkennt laufend, welche Unterlagen zum Voranmeldungszeitraum noch offen sind
  • Anforderung und Erinnerung gehen individuell an den Mandanten – mit konkreter Restliste, nicht als Rundmail
  • Eingehende Belege werden erkannt, zugeordnet und in den DATEV-Verarbeitungsweg gegeben
  • Statusliste für das Team: welche Mandanten vollständig sind, welche kritisch werden
  • Rückfragen wie „Wie hoch ist meine Zahllast?“ bekommen einen Antwortentwurf mit echtem Stand

Der Dauerfristverlängerungs-Effekt

Viele Kanzleien arbeiten mit Dauerfristverlängerung und gewinnen damit einen Monat Luft. In der Praxis wird dieser Monat aber selten als Puffer genutzt – er verschiebt den Stau nur nach hinten, weil die Unterlagen genauso spät kommen wie vorher. Ein automatisiertes Nachhalten dreht das um: Die Anforderung startet früh im Zyklus, unabhängig davon, wie viel Zeit rechnerisch noch bleibt.

Was das über das Jahr ausmacht

Rechnen Sie konservativ: Wenn pro Mandant und Monat nur zehn Minuten Koordination wegfallen, sind das bei 150 monatlichen Mandanten 300 Stunden im Jahr. Das entspricht ungefähr einer Fachkraft in Teilzeit – gewonnen ohne Einstellung, allein aus einem Prozess, den ohnehin niemand gern macht.

Wichtig bleibt: Die fachliche Prüfung und die Abgabe verantwortet Ihre Kanzlei. Automatisiert wird das Einsammeln und Nachhalten, nicht die Beurteilung. Keine Nachricht geht ohne Freigabe Ihres Teams an den Mandanten – auf deutschen Servern, mit Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 62a StBerG.

Zu Abgabefristen und Dauerfristverlängerung: § 18 UStG, §§ 46 ff. UStDV. Maßgeblich ist der Einzelfall; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie viele Voranmeldungen laufen bei Ihnen monatlich?

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Gründer von Ostermann Systeme, Düsseldorf

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